Der Kläger war von Luxemburg nach Saarbrücken unterwegs, als er in eine „verdachtsunabhängige Identitätskontrolle“ kam. Er klagte, weil er überzeugt war, dass die Grenzkontrollen gegen den Schengener Grenzkodex verstoßen. Nun entschied ein Gericht.
Mon, 27 Apr 2026 11:51:55 GMT